Kirsten Höner-March. Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in Eberswalde

Wir helfen Ihnen in folgenden Bereichen
Rechtliche Probleme sind oft belastend, umso wichtiger sind klare Einschätzung, ehrliche Beratung und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen. Mit über 30 Jahren Erfahrung begleite ich Sie insbesondere im Arbeitsrecht, im Sozialrecht und im Familienrecht.
Die Kanzlei
Seit 1996 beraten und vertreten wir Sie in allen rechtlichen Belangen.
Dabei nehmen wir uns Ihrer rechtlichen und persönlichen Belange professionell und einfühlsam an. Durch unsere gründliche und gewissenhafte Handhabung rechtlicher Probleme konnten wir bereits Hunderten von Mandanten kompetent helfen.
Nachstehend erhalten Sie ausführliche Informationen zur Anwaltskanzlei Höner-March. Gerne sind wir auch persönlich für Sie da. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

So läuft unsere Zusammenarbeit ab
Erstberatung & Mandat

In einem vertraulichen Erstgespräch analysieren wir Ihre rechtliche Situation sorgfältig und umfassend.
Wir erläutern Ihnen Ihre Rechte, mögliche Handlungsoptionen und die Erfolgsaussichten – verständlich, ehrlich und ohne juristischen Fachjargon. Sie entscheiden anschließend in voller Kenntnis der Lage, ob Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen möchten.
Sachverhaltsaufnahme & Strategie

Nach Mandatserteilung sichten und prüfen wir alle relevanten Unterlagen und erarbeiten eine maßgeschneiderte rechtliche Strategie für Ihren Fall.
Wir halten Sie dabei kontinuierlich auf dem Laufenden, stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab und bereiten alle notwendigen Schriftsätze und Dokumente professionell vor.
Außergerichtliche Vertretung

Wir vertreten Ihre Interessen kompetent und entschlossen gegenüber Behörden, Versicherungen oder der Gegenseite – mit dem Ziel, eine schnelle und faire Lösung ohne Gerichtsverfahren zu erzielen.
Durch gezielte Verhandlungsführung und klare Kommunikation schützen wir Ihre Rechte und vermeiden unnötige Kosten sowie Zeitverlust.
Gerichtliche Vertretung & Abschluss

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht – von der Klageschrift bis zum Urteil.
Wir bereiten jeden Verhandlungstermin akribisch vor, begleiten Sie persönlich und setzen Ihre Rechte mit Nachdruck durch. Auch nach Abschluss des Verfahrens stehen wir Ihnen bei der Umsetzung des Ergebnisses beratend zur Seite.
Das sagen unsere glücklichen Mandanten
Aktuelles

Recht auf Urlaub für Arbeitnehmer
Zunächst haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende, also auch geringfügig Beschäftigte einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und damit auch einen Anspruch auf Urlaubsengelt in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienst,…

Versorgungsausgleich bei Ehescheidung
Vielfach werden bereits seit längerer Zeit geschiedene Eheleute vom Familiengericht oder dem ursprünglichen Rechtsanwalt angeschrieben und nochmals an den Versorgungsausgleich erinnert.Den meisten Mandanten ist nicht…

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht
Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, nämlich die Klagefrist.Ein Arbeitnehmer kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung, also…

Über 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht
Kontakt
So sind wir zu erreichen
Vom Bahnhof zu Uns
Bus 831 nach Nordend und an der Haltestelle Robert-Koch Straße aussteigen. Danach 100 Meter fußläufig zur Kanzlei.
Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Herausforderung möglich
Behindertengerechtes WC (nicht Rollstuhlgerecht)
“Bitte wenden Sie sich persönlich an uns, damit wir darauf reagieren können. “
Häufige Fragen (FAQ)
Wie vereinbare ich einen Termin?
Einen Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbaren.
Warum muss ich manchmal auf einen Termin warten und kann es vor Ort zu Wartezeiten kommen?
Die Termine werden je nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit vergeben. Wenn ein Fristablauf droht, erhalten Sie möglichst zeitnah, in jedem Fall unter Wahrung der Frist einen Termin. Falls Sie von solch einer Frist wissen, teilen Sie dies bei Terminvereinbarung unbedingt mit. Je nach Kapazitäten, werden auch Fälle abgelehnt.
Da eventuell andere Termine vorrangig als Notfälle abgearbeitet werden müssen oder die Rechtsanwältin in einem Gerichtstermin aufgehalten wird, kann es zu Wartezeiten im Wartezimmer kommen. Sie werden jedoch hierüber von den Mitarbeiterinnen informiert.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Da auch Sie froh waren, einen Termin erhalten zu können, bitten wir unbedingt um rechtzeitige Terminabsage oder einen Wunsch zur Verlegung, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Sollten Sie einen Termin ohne Absage nicht wahrgenommen haben, müssen Sie damit rechnen, dass in einem laufenden Mandat Fristen nicht eingehalten werden können oder Sie zukünftig keinen Termin mehr erhalten.
Ist die Erstberatung kostenfrei?
Die Erstberatung kostet für Verbraucher 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer (augenblicklich also 226,10 EUR). Für Unternehmer entstehen Kosten in Höhe von 250,00 EUR netto.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Die konkreten Kosten richten sich nach dem Fall, dem Rechtsgebiet und dem Umfang der Vertretung. Sie erhalten hierzu Auskünfte im Rahmen der Erstberatung.
Einen Überblick über Erstberatung, Beratungshilfe und Gebühren finden Sie unter Anwaltskosten.
Gibt es die Möglichkeit, Besprechungen als Videokonferenz durchzuführen oder die Abwicklung per E-Mail zu organisieren?
Beides ist mit Absprache möglich.
Was soll ich zum Termin mitbringen?
Sie erhalten bei Terminvergabe eine Auskunft, welche Dokumente zum Gespräch benötigt werden.
Werden Mandate außerhalb der Schwerpunkte angenommen?
Ja, aber nur nach Absprache,
z. B. im Erbrecht und Zivilrecht.
Werden Mandate im Bereich Bürgergeld, Sozialhilfe, Mietrecht und Verkehrsrecht angenommen?
Nein, in diesen Bereichen arbeiten wir nicht.



