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Kirsten Höner-March. Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in Eberswalde

Kirsten Höner-March im Treppenhaus der Kanzlei in Eberswalde

Wir helfen Ihnen in folgenden Bereichen

Rechtliche Probleme sind oft belastend, umso wichtiger sind klare Einschätzung, ehrliche Beratung und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen. Mit über 30 Jahren Erfahrung begleite ich Sie insbesondere im Arbeitsrecht, im Sozialrecht und im Familienrecht.

Die Kanzlei

Seit 1996 beraten und vertreten wir Sie in allen rechtlichen Belangen.
Dabei nehmen wir uns Ihrer rechtlichen und persönlichen Belange professionell und einfühlsam an. Durch unsere gründliche und gewissenhafte Handhabung rechtlicher Probleme konnten wir bereits Hunderten von Mandanten kompetent helfen.

Nachstehend erhalten Sie ausführliche Informationen zur Anwaltskanzlei Höner-March. Gerne sind wir auch persönlich für Sie da. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Sprechen Sie mich an
Büro der Kanzlei mit Bücherschrank, Schreibtisch und hellem Besprechungsplatz

So läuft unsere Zusammenarbeit ab

Erstberatung & Mandat

Kirsten Höner-March beim Erstgespräch am Schreibtisch

In einem vertraulichen Erstgespräch analysieren wir Ihre rechtliche Situation sorgfältig und umfassend.

Wir erläutern Ihnen Ihre Rechte, mögliche Handlungsoptionen und die Erfolgsaussichten – verständlich, ehrlich und ohne juristischen Fachjargon. Sie entscheiden anschließend in voller Kenntnis der Lage, ob Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen möchten.

Sachverhaltsaufnahme & Strategie

Besprechungsraum der Kanzlei mit großem Konferenztisch

Nach Mandatserteilung sichten und prüfen wir alle relevanten Unterlagen und erarbeiten eine maßgeschneiderte rechtliche Strategie für Ihren Fall.

Wir halten Sie dabei kontinuierlich auf dem Laufenden, stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab und bereiten alle notwendigen Schriftsätze und Dokumente professionell vor.

Außergerichtliche Vertretung

Wartebereich der Kanzlei mit Sesseln und Pflanzen

Wir vertreten Ihre Interessen kompetent und entschlossen gegenüber Behörden, Versicherungen oder der Gegenseite – mit dem Ziel, eine schnelle und faire Lösung ohne Gerichtsverfahren zu erzielen.

Durch gezielte Verhandlungsführung und klare Kommunikation schützen wir Ihre Rechte und vermeiden unnötige Kosten sowie Zeitverlust.

Gerichtliche Vertretung & Abschluss

Besprechungsplatz im Büro von Kirsten Höner-March

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht – von der Klageschrift bis zum Urteil.

Wir bereiten jeden Verhandlungstermin akribisch vor, begleiten Sie persönlich und setzen Ihre Rechte mit Nachdruck durch. Auch nach Abschluss des Verfahrens stehen wir Ihnen bei der Umsetzung des Ergebnisses beratend zur Seite.

Das sagen unsere glücklichen Mandanten

Sebastian Carl Jonas Kamphuis

Februar 2026

Anwalt gesucht mit Expertise im Fachbereich Arbeits- und Sozialrecht? Kanzlei Höner-March!

Gudrun Merten

Dezember 2025

Danke für die liebevolle Unterstützung!

Karsten Herbrich

Oktober 2025

Eine freundliche und kompetente Kanzlei, kann ich nur weiter empfehlen.

Kathrin Görz

September 2025

professionelle schnelle freundliche Anwaltskanzlei, empfehle ich gern weiter

Martin Willkommen

August 2025

Ich vermittle gerne meine Kunden an die Anwaltskanzlei Höner-March weiter und erhalte immer wieder tolles Feedback.

Stefan Heide (Stefan Heide)

August 2025

Hier fühlt man sich sehr gut aufgehoben. Seriöse und ehrliche Beratung.

Yvette Dubitzki

Mai 2025

Frau Kirsten Höner-March ist eine sehr kompetente, zuverlässige und hilfsbereite Anwältin, welche ich gerne weiterempfehle.

Kathrin Görz

Januar 2025

Danke für die unkomplizierte, erfolgreiche Unterstützung, immer gern wieder

Patrick Bobermin

Januar 2025

Danke für Ihre Vertretung in einem Arbeitsrechtschutzfall, sie waren sehr kompetent und freundlich. Einfach Toll

Andrej Kolew

Januar 2025

Eine kleine aber sehr freundliche Kanzlei. Meine Fragen konnten sehr gut in persönlichen Gesprächen erläutert werden. Danke dafür.

Aktuelles

Blumenstrauß auf dem Besprechungstisch der Kanzlei

Recht auf Urlaub für Arbeitnehmer

Zunächst haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende, also auch geringfügig Beschäftigte einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und damit auch einen Anspruch auf Urlaubsengelt in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienst,…

Kirsten Höner-March mit einem aufgeschlagenen Gesetzbuch vor dem Bücherschrank

Versorgungsausgleich bei Ehescheidung

Vielfach werden bereits seit längerer Zeit geschiedene Eheleute vom Familiengericht oder dem ursprünglichen Rechtsanwalt angeschrieben und nochmals an den Versorgungsausgleich erinnert.Den meisten Mandanten ist nicht…

Kirsten Höner-March sieht am Besprechungstisch Unterlagen durch

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht

Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, nämlich die Klagefrist.Ein Arbeitnehmer kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung, also…

Weitere Themen
Kirsten Höner-March bearbeitet am Schreibtisch eine Akte

Über 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht

Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Verständliche, ehrliche Ersteinschätzung Ihrer Chancen
Zielorientierte Vertretung, außergerichtlich und gerichtlich
Persönliche Betreuung und kurze Kommunikationswege

Kontakt

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Lageplan: Anwaltskanzlei Höner-March, Robert-Koch-Str. 1, 16225 Eberswalde
Robert-Koch-Str. 1, 16225 Eberswalde
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So sind wir zu erreichen

Vom Bahnhof zu Uns

Bus 831 nach Nordend und an der Haltestelle Robert-Koch Straße aussteigen. Danach 100 Meter fußläufig zur Kanzlei.

Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Herausforderung möglich

Behindertengerechtes WC (nicht Rollstuhlgerecht)

“Bitte wenden Sie sich persönlich an uns, damit wir darauf reagieren können. “

Häufige Fragen (FAQ)

Einen Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbaren.

Die Termine werden je nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit vergeben. Wenn ein Fristablauf droht, erhalten Sie möglichst zeitnah, in jedem Fall unter Wahrung der Frist einen Termin. Falls Sie von solch einer Frist wissen, teilen Sie dies bei Terminvereinbarung unbedingt mit. Je nach Kapazitäten, werden auch Fälle abgelehnt.
Da eventuell andere Termine vorrangig als Notfälle abgearbeitet werden müssen oder die Rechtsanwältin in einem Gerichtstermin aufgehalten wird, kann es zu Wartezeiten im Wartezimmer kommen. Sie werden jedoch hierüber von den Mitarbeiterinnen informiert.

Da auch Sie froh waren, einen Termin erhalten zu können, bitten wir unbedingt um rechtzeitige Terminabsage oder einen Wunsch zur Verlegung, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Sollten Sie einen Termin ohne Absage nicht wahrgenommen haben, müssen Sie damit rechnen, dass in einem laufenden Mandat Fristen nicht eingehalten werden können oder Sie zukünftig keinen Termin mehr erhalten.

Die Erstberatung kostet für Verbraucher 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer (augenblicklich also 226,10 EUR). Für Unternehmer entstehen Kosten in Höhe von 250,00 EUR netto.

Die konkreten Kosten richten sich nach dem Fall, dem Rechtsgebiet und dem Umfang der Vertretung. Sie erhalten hierzu Auskünfte im Rahmen der Erstberatung.

Einen Überblick über Erstberatung, Beratungshilfe und Gebühren finden Sie unter Anwaltskosten.

Beides ist mit Absprache möglich.

Sie erhalten bei Terminvergabe eine Auskunft, welche Dokumente zum Gespräch benötigt werden.

Ja, aber nur nach Absprache,
z. B. im Erbrecht und Zivilrecht.

Nein, in diesen Bereichen arbeiten wir nicht.