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Sozialrecht für Arbeitgeber

Beratung für Arbeitgeber im Sozialversicherungsrecht

Im Sozialrecht fühlen sich Arbeitgeber oft wie auf einem fremden Planeten – die Sprache ist komplex, und die Haftungsrisiken sind hoch. In unserem Kanzlei Alltag erleben wir immer wieder Fragestellungen bzw. Rückforderungen bei Betriebsprüfungen, Statusfeststellungen, rund um angebliche Scheinselbstständigkeit, Forderungen der Soka-Bau oder Künstlersozialkasse und bezüglich der Sozialversicherungspflicht von GmbH – Gesellschafter – Geschäftsführern.
Hier ein paar der häufigsten Fragestellungen, die auch für Sie interessant sein können. Sollte Ihre Fragestellung nicht dabei sein, wenn Sie sich vertrauensvoll an uns, wir helfen Ihnen weiter, oder vermitteln Sie dahin, wo man Ihnen weiterhelfen wird.

Sozialrecht verstehen und eigene Rechte als Arbeitgeber sichern

Die Frage: Mein freier Mitarbeiter arbeitet seit zwei Jahren für mich. Die Rentenversicherung sagt nun, er sei sozialversicherungspflichtig. Was kann ich tun?
Antwort: Das Risiko von Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge über 4 Jahre (bei Vorsatz 30 Jahre) ist das Schreckgespenst jedes Unternehmers. Lassen Sie sich über Möglichkeiten und Risiken vorher beraten.

Die Frage: Kann ich sicher sein gegen Forderungen der Sozialkassen, weil ich Subunternehmer einsetze?
Antwort: Nein, leider gibt es für den Generalunternehmer viele Pflichten der Überprüfung von ausländischen Subunternehmen, 1-Mann-Subunternehmen oder Subunternehmen, die ihre Beiträge nicht entrichten.

Ohne korrektes BEM ist eine krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht fast immer zum Scheitern verurteilt.

Sobald ein Mitarbeiter sechs und mehr Wochen arbeitsunfähig ist, muss ihm immer wieder ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden.

Unternehmen sind an die Künstlersozialkasse abgabenpflichtig, wenn beispielsweise Social-Media-Beiträge, Druckerzeugnisse oder Webseiten von Einzelunternehmen erstellt wurden, bei denen keine juristische Person (GmbH u. a.) vorliegt.

Vor einer Kündigung muss unbedingt die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden. Bei einer Stellenbesetzung muss zuvor bei der Bundesagentur für Arbeit um einen Vermittlungsvorschlag gebeten werden. Bitte lassen Sie sich unbedingt von uns beraten.

Haftungsprivilegierung des Arbeitgebers gilt zwar, aber je nach dem kann die Berufsgenossenschaft das Unternehmen in Haftung nehmen.

Arbeitgeber nutzen gerne Lohnkostenzuschüsse, scheitern aber oft an den bürokratischen Hürden der Antragstellung vor Vertragsschluss. Wir helfen bei Verträgen, die bei der Erlangung von Zuschüssen helfen.

Eine falsche Einschätzung führt hier oft zu massiven Problemen bei der Altersvorsorge oder zu hohen Nachforderungen bei Betriebsprüfungen.

Bitte denken Sie unbedingt an eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung.