Ein Mitarbeiter ist auf dem Weg zur Arbeit gestürzt. Bin ich haftbar oder greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Haftungsprivilegierung des Arbeitgebers gilt zwar, aber je nach dem kann die Berufsgenossenschaft das Unternehmen in Haftung nehmen.
Diese Antwort gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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Oktober 2025Eine freundliche und kompetente Kanzlei, kann ich nur weiter empfehlen.
Kathrin Görz
September 2025professionelle schnelle freundliche Anwaltskanzlei, empfehle ich gern weiter
Gudrun Merten
Dezember 2025Danke für die liebevolle Unterstützung!
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