Ich habe eine Kündigung erhalten – was ist der erste Schritt?
Klagefrist: Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang klagen.
Ruhe bewahren, aber sofort handeln. Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung wirksam – egal wie ungerechtfertigt sie war. Kontaktieren Sie uns sofort für eine Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten.
Diese Antwort gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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Ihre Anwältin in Eberswalde
Seit 1996 berät und vertritt die Anwaltskanzlei Höner-March in Eberswalde Mandanten in allen rechtlichen Belangen. Kirsten Höner-March ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht und begleitet Sie mit über 30 Jahren Erfahrung auch im Familienrecht: professionell, einfühlsam und mit klarer Einschätzung Ihrer Lage.
Das sagen unsere Mandanten
Karsten Herbrich
Oktober 2025Eine freundliche und kompetente Kanzlei, kann ich nur weiter empfehlen.
Kathrin Görz
September 2025professionelle schnelle freundliche Anwaltskanzlei, empfehle ich gern weiter
Gudrun Merten
Dezember 2025Danke für die liebevolle Unterstützung!
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