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Kann mir während der Krankheit gekündigt werden?

Klagefrist: Auch bei Krankheit gilt – nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Entgegen landläufiger Meinung: Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich. Da die Hürden für den Arbeitgeber hier jedoch extrem hoch sind, bestehen exzellente Chancen, die Kündigung anzugreifen. Lassen Sie uns die Wirksamkeit der Prognose umgehend prüfen.

Diese Antwort gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Mehr dazu unter Aktuelles:

Kirsten Höner-March am Schreibtisch, das Kinn auf die Hand gestützt

Ihre Anwältin in Eberswalde

Seit 1996 berät und vertritt die Anwaltskanzlei Höner-March in Eberswalde Mandanten in allen rechtlichen Belangen. Kirsten Höner-March ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht und begleitet Sie mit über 30 Jahren Erfahrung auch im Familienrecht: professionell, einfühlsam und mit klarer Einschätzung Ihrer Lage.

Mehr über Kirsten Höner-March

Das sagen unsere Mandanten

Karsten Herbrich

Oktober 2025

Eine freundliche und kompetente Kanzlei, kann ich nur weiter empfehlen.

Kathrin Görz

September 2025

professionelle schnelle freundliche Anwaltskanzlei, empfehle ich gern weiter

Gudrun Merten

Dezember 2025

Danke für die liebevolle Unterstützung!

Ihre Frage ist damit nicht ganz beantwortet?

Jeder Fall ist anders, und oft entscheiden Fristen. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir melden uns schnell mit einem Termin für die Erstberatung.