Familienrecht

Wir versuchen zunächst immer, eine gütliche Einigung herbeizuführen, schützen Sie aber auch gegen unangemessene Forderungen.

Es ist uns besonders wichtig, Lösungen zu finden, die das Wohl betroffener Kinder im Blick hat und Eskalation zum Nachteil von Kindern vermeidet.

Wir beraten und vertreten bei

Wir bieten die Beratung und Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Wir beraten nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften und erstellen Vereinbarungen zum Zusammenleben und im Falle einer Trennung.

Wir beraten Paare in Adoptions- und anderen Kindschaftsverfahren (Vaterschaftsanfechtung und -anerkennung, Pflegschaften, Vormundschaften).