Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und das Arbeitsamt hat mir eine Sperrzeit von 12 Wochen gegeben. Ist das rechtens?
Je nach dem haben Sie den Vertrag unterschrieben, weil Sie ansonsten gekündigt worden wären. Lassen Sie unbedingt einen solchen Vertrag vorher durch uns prüfen und verhandeln mit dem Arbeitgeber und der Bundesagentur für Arbeit. Wir helfen Ihnen Fallstricke zu vermeiden.
Diese Antwort gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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Ihre Anwältin in Eberswalde
Seit 1996 berät und vertritt die Anwaltskanzlei Höner-March in Eberswalde Mandanten in allen rechtlichen Belangen. Kirsten Höner-March ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht und begleitet Sie mit über 30 Jahren Erfahrung auch im Familienrecht: professionell, einfühlsam und mit klarer Einschätzung Ihrer Lage.
Das sagen unsere Mandanten
Karsten Herbrich
Oktober 2025Eine freundliche und kompetente Kanzlei, kann ich nur weiter empfehlen.
Kathrin Görz
September 2025professionelle schnelle freundliche Anwaltskanzlei, empfehle ich gern weiter
Gudrun Merten
Dezember 2025Danke für die liebevolle Unterstützung!
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