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Fragen zum Grad der Behinderung (GdB)

a) Das Landesamt für Soziales und Versorgung hat mir nur einen GdB von 30 gegeben, ich brauche aber 50 für den Kündigungsschutz und die Zusatzurlaubstage oder?

Antwort: Lassen Sie sich schon im Vorfeld beraten, um einen erfolgreichen Antrag zu stellen oder im Widerspruchs- oder Klageverfahren vertreten.

b) Das Versorgungsamt will mir meinen Status als Schwerbehinderter wegnehmen, ist das denn rechtens?

Antwort: Achten Sie unbedingt auf einen fristgerechten Widerspruch oder Klage, wenn Ihnen nach sogenannter Heilungsbewährung, eine Schwerbehinderung wieder weggenommen werden soll.

c) Hier kann oft die notwendige Zeit gewonnen werden, um noch als Schwerbehinderter vorzeitig in Rente gehen zu können.

Wie kann ich auch bei einer Behinderung ohne Schwerbehinderung Kündigungsschutz bekommen?

Antwort: Vielleicht hilft ein Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit.

Diese Antwort gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Kirsten Höner-March am Schreibtisch, das Kinn auf die Hand gestützt

Ihre Anwältin in Eberswalde

Seit 1996 berät und vertritt die Anwaltskanzlei Höner-March in Eberswalde Mandanten in allen rechtlichen Belangen. Kirsten Höner-March ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht und begleitet Sie mit über 30 Jahren Erfahrung auch im Familienrecht: professionell, einfühlsam und mit klarer Einschätzung Ihrer Lage.

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Das sagen unsere Mandanten

Karsten Herbrich

Oktober 2025

Eine freundliche und kompetente Kanzlei, kann ich nur weiter empfehlen.

Kathrin Görz

September 2025

professionelle schnelle freundliche Anwaltskanzlei, empfehle ich gern weiter

Gudrun Merten

Dezember 2025

Danke für die liebevolle Unterstützung!

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