Fragen zum Hausrat und Ehewohnung
a) Wer darf in der Wohnung bleiben und wer muss ausziehen?
Antwort: Außer bei gewalttätigen Auseinandersetzungen oder erheblicher Verletzung der ehelichen Treueverpflichtungen müssen sich die Eheleute darüber verständigen, wie die Ehewohnung aufgelöst wird oder wer ausziehen muss.
b) Darf ich die Schlösser austauschen?
Antwort: Man darf nicht einseitig die Schlösser austauschen. Lassen Sie sich immer zuvor beraten, ob in Ihrem besonderen Fall ein Austausch zulässig sein kann.
c) Was gehört zum Hausrat, z.B. auch ein Auto?
Antwort: Ja, grundsätzlich gehört der gesamte Inhalt der Wohnung, der Garage, des Kellers oder Nebengelasses inklusive Fahrzeugen zum Hausrat, außer es handelt es sich ausdrücklich um betriebliches Vermögen oder höchstpersönliche Gegenstände sowie mit in die Ehe gebrachte oder ererbte Gegenstände.
Diese Antwort gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ihre Anwältin in Eberswalde
Seit 1996 berät und vertritt die Anwaltskanzlei Höner-March in Eberswalde Mandanten in allen rechtlichen Belangen. Kirsten Höner-March ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht und begleitet Sie mit über 30 Jahren Erfahrung auch im Familienrecht: professionell, einfühlsam und mit klarer Einschätzung Ihrer Lage.
Das sagen unsere Mandanten
Karsten Herbrich
Oktober 2025Eine freundliche und kompetente Kanzlei, kann ich nur weiter empfehlen.
Kathrin Görz
September 2025professionelle schnelle freundliche Anwaltskanzlei, empfehle ich gern weiter
Gudrun Merten
Dezember 2025Danke für die liebevolle Unterstützung!
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