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Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht

a) Ich will das alleinige Sorgerecht. Ist das möglich?
Antwort: Die elterliche Sorge besteht aus unterschiedlichen Elementen. Manchmal reicht eine dauerhafte Vollmacht oder eine Übertragung eines Teilbereichs, z.B. Schul- und Behördenangelegenheiten oder Gesundheitssorge. Eine volle Übertragung ist selten und schwierig.
b) Die Kinder sollen im Wechselmodell betreut werden, obwohl einer die Hauptlast der Alltagsversorgung übernimmt.
Antwort: Ein Wechselmodell erfordert eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Eltern. Häufig scheitern die eltern an den alltäglichen Organisationsproblemen.
c) Kann ich trotz Wechselmodell Kindesunterhalt bekommen?
Antwort: Wenn eine höhe Einkommensunterschied besteht, kann auch bei einem Wechselmodell eine Unterhaltspflicht bestehen.
d) Kann ich Umgang erzwingen?
Antwort: Ein Umgangsverfahren zur Erzwingung von Umgang ist möglich. Es sollte jedoch zuvor immer eine Vermittlung durch eine örtliche Erziehungsberatungsstelle versucht werden.

Diese Antwort gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Kirsten Höner-March am Schreibtisch, das Kinn auf die Hand gestützt

Ihre Anwältin in Eberswalde

Seit 1996 berät und vertritt die Anwaltskanzlei Höner-March in Eberswalde Mandanten in allen rechtlichen Belangen. Kirsten Höner-March ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht und begleitet Sie mit über 30 Jahren Erfahrung auch im Familienrecht: professionell, einfühlsam und mit klarer Einschätzung Ihrer Lage.

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Das sagen unsere Mandanten

Karsten Herbrich

Oktober 2025

Eine freundliche und kompetente Kanzlei, kann ich nur weiter empfehlen.

Kathrin Görz

September 2025

professionelle schnelle freundliche Anwaltskanzlei, empfehle ich gern weiter

Gudrun Merten

Dezember 2025

Danke für die liebevolle Unterstützung!

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