Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
a) Ich will das alleinige Sorgerecht. Ist das möglich?
Antwort: Die elterliche Sorge besteht aus unterschiedlichen Elementen. Manchmal reicht eine dauerhafte Vollmacht oder eine Übertragung eines Teilbereichs, z.B. Schul- und Behördenangelegenheiten oder Gesundheitssorge. Eine volle Übertragung ist selten und schwierig.
b) Die Kinder sollen im Wechselmodell betreut werden, obwohl einer die Hauptlast der Alltagsversorgung übernimmt.
Antwort: Ein Wechselmodell erfordert eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Eltern. Häufig scheitern die eltern an den alltäglichen Organisationsproblemen.
c) Kann ich trotz Wechselmodell Kindesunterhalt bekommen?
Antwort: Wenn eine höhe Einkommensunterschied besteht, kann auch bei einem Wechselmodell eine Unterhaltspflicht bestehen.
d) Kann ich Umgang erzwingen?
Antwort: Ein Umgangsverfahren zur Erzwingung von Umgang ist möglich. Es sollte jedoch zuvor immer eine Vermittlung durch eine örtliche Erziehungsberatungsstelle versucht werden.
Diese Antwort gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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Dezember 2025Danke für die liebevolle Unterstützung!
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