Wir beraten und vertreten Sie zur Anerkennung eines Versicherungsfalls, ob Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei Anerkennung einer Berufskrankheit.
Wir helfen bei den Ermittlungen, ob Ihre Verletzung oder Erkrankung durch den Versicherungsfall verursacht wurde.
Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten um Leistungen, insbesondere um die Gewährung einer (lebenslangen) Verletztenrente. Diese Streitigkeiten haben regelmäßig eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Betroffenen. Nicht zu unterschätzen ist dabei die hohe fachliche Kompetenz der Unfallversicherungsträger und ihre starke Koordinierung.