Wir helfen bei Streitigkeiten mit den Grundsicherungsämtern (Sozialämtern) oder dem Job-Center bei der Bemessung des Regelsatzes, einer Darlehensgewährung, bei einmaligen Bedarfen, bei der Bewilligung eines Mehrbedarfszuschlags, bei Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wir erkämpfen für Sie die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung auch bei angeblicher Unangemessenheit.
Wir klären Streitfälle bei Ihnen zustehenden Hilfen zur Gesundheit sowie Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, Wohnung- und Babyerstausstattung und Hilfe zur Pflege, z.B. Hilfen bei Demenz ohne eine Pflegestufe oder einer Verbesserung des Wohnumfeldes zur Vermeidung von Heimaufenthalten.
Bitte halten Sie unbedingt die einmonatige Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid und die Klagefrist gegen einen Widerspruchsbescheid ein. Ihr Schreiben muss dann spätestens im Original bei der Behörde oder dem Gericht nachweislich eingegangen sein. Der Nachweis erfolgt durch Einschreiben mit Rückschein, Eingangsstempel auf dem Dokument oder Zeugenaussage bei Einwurf des Briefes. Bitte machen Sie eine Kopie von Ihrem Schreiben..
Widerspruch und Klage müssen keine Begründung enthalten. Um die Frist zu wahren, können Sie ohne Begründung Widerspruch einlegen oder klagen und uns die Begründung überlassen.
Verwechseln Sie dabei nicht das Anhörungsschreiben mit einem Bescheid. Auch wenn Sie zur Anhörung schon einmal Stellung genommen haben, müssen Sie gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen.