Schwerbehinderung

Wir helfen Ihnen, einen für Sie zutreffenden Schwerbehindertenstatus und ein eventuelles Merkzeichen  zu erhalten, z.B. für eine Gehbehinderung.

Wir beraten Sie vor einer Antragstellung oder in einem laufenden Verfahren, welche medizinischen Unterlagen relevant sind und welche Fachärzte Sie zusätzlich zur Behandlung aufsuchen sollten, um Ihrem Antrag zum Erfolg zu verhelfen.

Bitte beachten Sie, dass sich auch schwere Erkrankungen möglicherweise noch nicht stark behindernd auswirken, evtl. vom zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung nicht berücksichtigt werden und immer eine sechsmonatige Wartefrist bei neu hinzutretenden Erkrankungen gilt.

Wir informieren Sie bzw. helfen Ihnen, die für Sie möglichen Teilhabeleistungen im Behinderungsfall zu erhalten und unterstützen Sie bei der Gestaltung eines möglichen Arbeitsumfeldes  z.B.  durch Blindengrundausbildung, Kraftfahrzeughilfe, Umschulung, Arbeitgeberhilfen, Umbau eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes bei Hörschädigung, volle Kostenübernahme für hochwertige Hörgeräte oder Prothesen.

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