Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand vertraglich selbstständige Dienst- oder Werksleistungen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige weisungsgebundene Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer evtl. rückwirkend für viele Jahre nachgezahlt werden müssen.
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