Rentenversicherungsrecht

Wir unterstützen Sie nach der Ablehnung

  • einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,
  • einer Teilrente wegen Berufsunfähigkeit,
  • einer Rente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes,
  • der Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kur).

Wir informieren Sie bzw. helfen Ihnen, die für Sie möglichen Teilhabeleistungen im Krankheitsfall oder die Hinzuverdienstgrenzen nach bewilligter Rente zu erfahren.

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung eines Arbeitsumfeldes z.B. durch

  • Blindengrundausbildung,
  • Kraftfahrzeughilfe,
  • Umschulung,
  • Arbeitgeberhilfen,
  • Umbau eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes bei Hörschädigung).

Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten

  • über die Höhe oder Gewährung der Altersrente,
  • DDR-Intelligenzrente,
  • über Leistungen an Hinterbliebene beim Tod des Versicherten,
  • über Rückforderungen bei angeblichen Überzahlungen.

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