Wir prüfen das Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, der Künstlersozialversicherung und die dazu gehörende Beitragsbemessung sowie die Versicherungsfreiheit bestimmter Personengruppen.
Wir helfen Ihnen bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere nach Auslandsaufenthalten.
Wir prüfen Bescheide über:
- Gewährung von Leistungen zur Früherkennung und Verhütung von Krankheiten,
- ärztliche Behandlung (außervertragliche Behandlungsmethoden),
- Kostenübernahme von Arznei- und Verbandmitteln,
- Hilfsmittel (Prothesen, Hörgeräte, technische Arbeitshilfen etc.),
- Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe,
- Krankenhausbehandlung,
- Hospizleistungen, Palliativversorgung,
- Krankengeld,
- Rehabilitation,
- Auslandsbehandlungen
Durch Antrags-, Widerspruch-, Eil- und Klageverfahren verhelfen wir Ihnen zu bestmöglichen Leistungen.