Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung macht man dem Betreuungsgericht  für den Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge hinsichtlich der Auswahl der Person des Betreuers und zur Wahrnehmung der Betreuung selbst.

Die Betreuungsverfügung muss streng von der Vorsorgevollmacht unterschieden werden. Der Betreuer unterliegt einer staatlichen Kontrolle während der Bevollmächtigte nur dem Vollmachtgeber selbst (oder dessen Rechtsnachfolger) zur Rechenschaft verpflichtet ist.

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