Häufig liegen betriebsbedingte Gründe für eine Kündigung vor:
- Absatzschwierigkeiten und Umsatzrückgang (Urteil des BAG 1989);
- Auftragsrückgang (Urteil des BAG 1998); Betriebsänderungen wie die
- Einführung neuer technischer Arbeitsmethoden oder Fertigungsverfahren (Urteil des LAG Düsseldorf 1998);
- Stilllegung des Betriebs oder eines Betriebsteils (Urteil des BAG 1996);
- Fremdvergabe von Arbeiten (Urteil des LAG Düsseldorf 2001);
- Rationalisierungsmaßnahmen (Urteil des LAG Düsseldorf 2001);
- Wegfall von Drittmitteln zur Finanzierung von Stellen (Urteil des BAG 2002);
- Witterungsgründe, die entsprechend § 22 KSchG, § 90 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) oder Tarifvertrag Arbeitstätigkeiten für einen längeren Zeitraum unmöglich machen (z. B. in der Baubranche)