Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) wird grundsätzlich (außer bei Kurzehen, bei Geringfügigkeit oder ausschließender Vereinbarung) in einem Scheidungsverfahren geregelt. Dazu holt das Familiengericht Auskünfte der Rentenversicherungsträger ein um z.B. zu prüfen, ob ein notariell geregelter Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht zu erheblichen Benachteiligungen eines Ehepartners führen würde.

Es sollen dabei die während der Ehe erworbenen gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Rentenanwartschaften so ausgeglichen werden, dass für die Ehezeit beide Ehepartner die gleiche Rentenhöhe erreichen.

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