Elternunterhalt

Wir beantworten im Vorfeld, ob eine Unterhaltspflicht vorliegt und ob z.B. auch das Schwiegerkind Unterhalt zahlen muss.

Wir prüfen, welches Einkommen und Vermögen herangezogen werden darf und rechnen den Ihnen zustehenden Selbstbehalt unter Berücksichtigung Ihrer eigenen eigenen Ansprüche und Verpflichtungen aus.

Wir klären auch, welches Einkommen und Vermögen der hilfebedürftigen Eltern vom Sozialamt herangezogen werden darf.

Außerdem prüfen wir, ob das Sozialamt die Rückgabe einer Schenkung des Sozialhilfeempfängers fordern darf.

Wir erklären Ihnen, wie Sie sich bei Auskunftsersuchen und Zahlungsaufforderung des Sozialamtes rechtssicher verhalten sollten und welche vermögensrechtliche Vorsorge Sie für behinderte Familienangehörige treffen können.

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