Trennung und Ehescheidung

Wir klären Sie umfassend über die Folgen und Kosten von Trennung und Scheidung auf. Dies dient der Vermeidung von kostspieligen Auseinandersetzungen in der Zukunft, z.B. zur Änderung der Steuerklasse, zum Versorgungsausgleich, zu Schuldenregelungen.

Dabei ist es besonders wichtig zu beachten, dass nicht beide Partner von ein und derselben Rechtsanwältin vertreten werden dürfen. Unser Mandant ist derjenige, der zuerst um eine Beratung oder Vertretung bittet. Gerne darf Ihr Ehepartner mit vorherigem schriftlichen Einverständnis bei Besprechungen anwesend sein. Der Ehepartner kann jedoch nicht von uns beraten oder vertreten werden.

Falls der Ehepartner keinen eigenen Scheidungsantrag stellen will, kann er einer Ehescheidung auch nur zustimmen und benötigt dann keine eigene Vertretung.

Eine wirksame Ehescheidung außerhalb des Familiengerichtes (sog. Online-Scheidung) gibt es in Deutschland nicht. Eine Ehe kann nur in einer Verhandlung vor dem Familiengericht unter Anwesenheit beider Parteien geschieden werden.

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