Kindes- und Volljährigenunterhalt

Wir berechnen den Ihnen bzw. Ihrem volljährigen Kind zustehenden Unterhalt.

Dabei berücksichtigen wir das tatsächlich erzielte Einkommen bzw. Vermögen und den Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteiles unter Anrechnung von hälftigem Kindergeld oder eigenem Einkommen des Kindes.

Bei Volljährigen erfolgt die Berechnung unter Einbeziehung beider Elternteile und ebenfalls unter Anrechnung von Einkommen bzw. Kindergeld des Volljährigen.

Den so ermittelten Unterhalt setzen wir, falls notwendig, gerichtlich und unter Zuhilfenahme von Pfändungen und anderen Vollstreckungsmaßnahmen durch.

Wir helfen Ihnen aber auch, unberechtigte Forderungen aufgrund von mangelnder Ausbildungs- oder Arbeitsbemühung oder wegen vorrangiger Verpflichtungen zu vermeiden.

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