Betriebsbedingte Kündigung

Häufig liegen betriebsbedingte Gründe für eine Kündigung vor:

  • Absatzschwierigkeiten und Umsatzrückgang (Urteil des BAG 1989);
  • Auftragsrückgang (Urteil des BAG 1998); Betriebsänderungen wie die
  • Einführung neuer technischer Arbeitsmethoden oder Fertigungsverfahren (Urteil des LAG Düsseldorf 1998);
  • Stilllegung des Betriebs oder eines Betriebsteils (Urteil des BAG 1996);
  • Fremdvergabe von Arbeiten (Urteil des LAG Düsseldorf 2001);
  • Rationalisierungsmaßnahmen (Urteil des LAG Düsseldorf 2001);
  • Wegfall von Drittmitteln zur Finanzierung von Stellen (Urteil des BAG 2002);
  • Witterungsgründe, die entsprechend § 22 KSchG, § 90 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) oder Tarifvertrag Arbeitstätigkeiten für einen längeren Zeitraum unmöglich machen (z. B. in der Baubranche)

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