Anwaltskosten

Viel günstiger als Sie meinen, vor allem, wenn Sie dadurch kostspielige Fehler vermeiden können oder viel hinzu gewinnen können. Deshalb handelt es sich um gut angelegtes Geld.

Was kostet eine Beratung?

In der Erstberatung klären wir Sie darüber auf, ob das Führen eines Gerichtsverfahrens für Sie sinnvoll ist und welches Kostenrisiko ein solches Verfahren beinhaltet.

Ebenso zeigen wir Ihnen in der Erstberatung auf, wie Sie sich in Ihrer Angelegenheit am besten verhalten sollten. Sehr häufig kann Ihr Problem kurzfristig geklärt werden.

Die maximale Gebühr für eine mündliche Erstberatung beträgt für selbstzahlende sog. „Verbraucher“ im Sinne des § 13 BGB 190,00 € plus 19% Mehrwertsteuer, also 226,10 €  insgesamt.

Nicht jeder Mandant kann sich eine derartige Beratung leisten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie bereits Sozialleistungen beziehen. In diesen Fällen können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.

Wenn Sie einen sog. Beratungshilfeschein erhalten haben, können Sie sich in der darauf vorgesehenen Angelegenheit beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Für jede Beratung auf Beratungsschein zahlen hierfür augenblicklich eine Selbstbeteiligung von nur 15,00 € in bar im (unmittelbaren Anschluss an das Beratungsgespräch).

Was kostet eine Tätigkeit

Ist mehr als eine Erstberatung erforderlich, muss Schriftverkehr geführt oder mit Ihrem Gegner verhandelt werden, fallen weitere Gebühren an. Diese Gebühren sind Mindestgebühren und berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Kosten sind abhängig von Wert, Umfang, Schwierigkeitsgrad, Bedeutung für Sie und dem anwaltlichen Haftungsrisiko. Bitte fragen Sie uns nach den zu erwartenden Gesamtkosten. diese teilen wir Ihnen nach Möglichkeit schon im ersten Gespräch mit und geben Ihnen mindestens eine möglichst genaue Einschätzung.

Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich, dass Ihre Anwaltskosten im Regelfall von der Gegenseite zu bezahlen sind, wenn Sie Ihr Recht bekommen.

Sollten wir für Sie unterwegs sein müssen, rechnen wir mindestens mit 0,50 € plus 19% Mehrwertsteuer pro gefahrenem Kilometer ab.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung den Fall?

Das kommt in erster Linie auf Ihren abgeschlossenen Vertrag an. Möglicherweise haben Sie Rechtsschutz nur für bestimmte Rechtsgebiete (z.B. Verkehrsrecht). Hier lohnt der Blick in Ihren Vertrag.

Und auch wenn Sie zwar generell das betroffene Rechtsgebiet abgesichert haben, gibt es zahlreiche Ausnahmen von der Deckungspflicht. Dies ist  z.B. dann der Fall, wenn Ihre Angelegenheit in die Zeit zurückreicht, in der Sie noch nicht rechtsschutzversichert waren.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Sie keine unversicherten Kosten auslösen, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung für Ihren konkreten Fall um eine Deckungszusage schon vor der Kontaktaufnahme mit Ihrem Anwalt bemühen. Wir behalten uns jedoch vor eine Gebührenvereinbarung mit Ihnen zu schließen, deren Höhe eventuell die gesetzlichen Gebühren überschreitet.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie und übernehmen die Anfrage an die Rechtsschutzversicherung. Sollte eine Auseinandersetzung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen der Versicherung gegenüber notwendig sein, stehen wir Ihnen auch zur Seite.

Was mache ich, wenn ich mir ein Gerichtsverfahren nicht leisten kann.

Die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Belange hängt in der Bundesrepublik Deutschland nicht von Ihrem Einkommen ab. Es besteht deshalb die Möglichkeit, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dieses Antragsverfahren wird durch unsere Kanzlei für Sie geführt. Werden die Hilfen bewilligt, müssen Sie an uns keine Anwaltsgebühren für das Verfahren bezahlen. Eventuell verlangt das Gericht aber von Ihnen angemessene Raten für die Prozesskostenhilfe.

Nach dem Ende des Verfahrens können Änderungen an Ihren Einkommensverhältnissen noch vier Jahre zu Ihren Gunsten, aber auch zu Ihren Lasten berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten der Gegenseite durch die Prozesskostenhilfe nicht übernommen werden. Das ist im Sozialrecht und im Arbeitsrecht meist unproblematisch, da entweder keine Kosten entstehen oder in Rechnung gestellt werden dürfen

Wie erfolgt die Zahlung

Die Beratungskosten sind grundsätzlich in bar gegen Rechnung oder Quittung unmittelbar im Anschluss an die Beratung zu zahlen. Wir haben keinen Kartenleser.

Alternativ können wir mit Ihnen auch eine Honorarvereinbarung abschließen und verlangen in der Regel auch Vorschusszahlungen. Wir ermöglichen jedoch bei hohen Anwaltskosten und nachgewiesener fehlender Leistungsfähigkeit auch Zahlungen in individuell vereinbarten Abschnitten und Höhen (Ratenzahlungen).