Werdegang

1991                   Erstes Staatsexamen


1992 - 1995         Tätigkeit beim Bundesminister für Justiz,
                          Referendarzeit

1996                   Zweites Staatsexamen und Zulassung zur Rechtsanwältin


1997                   Gründung der Anwaltskanzlei Höner-March in Finowfurt


1999                   Nebentätigkeit als Dozentin für Sozial- Arbeits- und                             Zivilrecht im Bereich der Altenpflegeausbildung des
                         Deutschen Roten Kreuzes


2000                  Verlegung des Kanzleisitzes nach Eberswalde


2007                  Schriftliche Prüfung zur Erlangung des Fachanwaltstitels


2008                  Zulassung zur Fachanwältin

"Fachanwalt" darf sich nur der Rechtsanwalt nennen, der von der Rechtsanwaltskammer diese zusätzliche Berufsbezeichnung verliehen bekommen hat. Der Titel beinhaltet den Nachweis hoher anwaltlicher Qualität.

Den Titel „Fachanwalt“ erhält nur, wer umfassende theoretische Kenntnisse, - die durch schriftliche Prüfungen nachgewiesen werden müssen -, erworben und der Rechtsanwaltskammer die vorhandene große praktische Erfahrung  nachgewiesen hat.

Außerdem ist der Fachanwalt zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch die Rechtsanwaltskammer überwacht.

Damit ist der Titel „Fachanwalt“ für den Rechtssuchenden die einzige objektive Qualifikation.

Letzte Fortbildungen

- Neuerungen im sozialrechtlichen Leistungsrecht der Renten-, der  Kranken- und Pflegeversicherung und des Schwerbehindertenrechts

- Neueste Rechtsprechung im Bereich des Arbeitslosengeld I und  Hartz IV

- Neueste Rechtsprechung im Bereich des Arbeitsrechtes

- Die Reform des Familienrechts

- Orthopädische Begutachtung im Bereich des Schwerbehinderten- und Rentenrechts

- Somatoforme Schmerzstörungen in der sozialrechtlichen Rentenpraxis