Werdegang
1991 Erstes Staatsexamen
1992 - 1995 Tätigkeit beim Bundesminister für Justiz,
Referendarzeit
1996 Zweites Staatsexamen und Zulassung zur Rechtsanwältin
1997 Gründung der Anwaltskanzlei Höner-March in Finowfurt
1999 Nebentätigkeit als Dozentin für Sozial- Arbeits- und Zivilrecht im Bereich der Altenpflegeausbildung des
Deutschen Roten Kreuzes
2000 Verlegung des Kanzleisitzes nach Eberswalde
2007 Schriftliche Prüfung zur Erlangung des Fachanwaltstitels
2008 Zulassung zur Fachanwältin
"Fachanwalt"
darf sich nur der Rechtsanwalt nennen, der von der Rechtsanwaltskammer
diese
zusätzliche Berufsbezeichnung verliehen bekommen hat. Der
Titel beinhaltet den Nachweis hoher anwaltlicher Qualität.
Den Titel „Fachanwalt“ erhält nur, wer umfassende theoretische Kenntnisse, - die durch schriftliche Prüfungen nachgewiesen werden müssen -, erworben und der Rechtsanwaltskammer die vorhandene große praktische Erfahrung nachgewiesen hat.
Außerdem ist der Fachanwalt zu regelmäßigen
Fortbildungen verpflichtet. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird
durch die
Rechtsanwaltskammer überwacht.
Damit ist der Titel „Fachanwalt“ für den Rechtssuchenden die einzige objektive Qualifikation.
Letzte
Fortbildungen